Prüfungsausschüsse |
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Grundlage der Arbeit sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HWO). Diese Gesetze regeln das Vorschlagsrecht, die Berufung und die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse sowie die Anforderungen an die Fachkenntnisse der Prüfungsausschussmitglieder. Ein wichtiges Prinzip ist die gleichberechtigte, paritätische Besetzung der Prüfungsausschüsse mit Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Zusätzlich ist in jedem Prüfungsausschuss noch mindestens eine Lehrerin oder ein Lehrer einer berufsbildenden Schule. Die Prüfer und Prüferinnen der Arbeitnehmerseite werden auf Vorschlag der im Bezirk der zuständigen Stelle bestehenden Gewerkschaften berufen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Voraussetzung für die Prüfertätigkeit sind die entsprechende Sachkunde und die persönliche Eignung der Prüfer/-innen. Das heißt, die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer sollen über die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse ihres Fachgebiets verfügen, Einfühlungsvermögen besitzen und gerne mit jungen Menschen zusammenarbeiten. Über 300.000 ehrenamtliche Prüfer/innen sind zurzeit in Deutschland für die zuständigen Stellen tätig. Es geht im Kern darum, die berufliche Handlungskompetenz der Auszubildenden in den Zwischen- und Abschlussprüfungen zu überprüfen. Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe: Bestehen oder Nicht-Bestehen der Prüfung- das entscheidet mit über die Lebens- und Arbeitsperspektiven der jungen Menschen. Die weiteren Aufgaben sind in unserem Faltblatt zum Download "Wir brauchen Sie - als Prüferin und Prüfer" zusammengefasst. Es muss allerdings auch darauf hingewiesen werden, dass ehrenamtlich Prüfer/-in zu sein zeitaufwendig ist. Diesem Zeit- und Arbeitsaufwand wird die Aufwandsentschädigung nicht gerecht. Wir setzen trotzdem darauf, dass es in den Betrieben viele Experten und Expertinnen gibt, die Verantwortung zeigen und ihr Wissen, ihre Erfahrungen an den Nachwuchs weitergeben wollen. Wenn Sie an einer Mitarbeit interessiert sind, sollten Sie sich an die zuständige Gewerkschaft oder den DGB vor Ort wenden und sich dort nach dem entsprechenden Prüfungsausschuss erkundigen. Als Einstieg in die Prüfertätigkeit ist es auch möglich, erst mal in die Ausschussarbeit "hineinzuschnuppern", z.B. als Gast während einer Prüfung.
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Ansprechpartner |
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Wenn Sie Informationen zum Thema "Berufliche Bildung" benötigen oder Fragen zum Berufsbildungsausschuss oder zu den Prüfungsausschüssen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung: Ihr Ansprechpartner: Guido Grüning DGB Region Düsseldorf - Bergisch Land Geschäftsstelle Wuppertal Tel.: (0202) 28 13-302 Mail: wuppertal@dgb.de
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www.wir-gestalten-berufsbildung.de |
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Das Projekt qualifiziert die DGB-Arbeitnehmerbeauftragten in den Ausschüssen der Beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung. Entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen in Form von ein- bis mehrtägigen Arbeitstagungen, Seminaren, Workshops und Arbeitsgesprächen werden durch das Projekt bundesweit vorbereitet und durchgeführt.
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Prüferportal.org |
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