Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr |
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![]() Aktuelle Rechtsprechung an Rhein und Ruhr. Fachtagung für ehrenamtliche Richter/-innen, Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehinderten und Mitarbeitervertretungen. Infos und Anmeldung im Veranstaltungsflyer! Veranstalter: Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben DGB/VHS NW
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Arbeits- und Sozialgericht |
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Das Arbeits- und Sozialrecht ist wie kein anderes Rechtsgebiet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses, bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und der Zeit nach der Erwerbstätigkeit von überragender Bedeutung. 97% der Klagen vor dem Arbeitsgericht werden von Arbeitnehmern, Betriebsräten oder Gewerkschaften anhängig gemacht, lediglich 3% von Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden. Beim Sozialgericht werden 92% aller Klagen von Versicherten und Leistungsberechtigten eingereicht. Ehrenamtliche Richter, die die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichter haben und deren Stimme das gleiche Gewicht wie die des Berufsrichters hat, müssen die jeweiligen Sachverhalte unter Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Parteien aufnehmen und analysieren. Arbeits- und Sozialrecht haben aber auch eine politische Dimension. Da Gerichte oft unklare Vorschriften anwenden müssen, also unbestimmte Rechtsbegriffe auslegen müssen, ist es auch Aufgabe und Selbstverständnis vieler ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, den eigenen Standpunkt, den des Verbandes oder den der Gewerkschaft zu verdeutlichen und so zu einer "politisch bewussten" Rechtssprechung beizutragen. Die Rechtssprechung basiert also nicht nur auf juristischem Grundwissen, sondern lebt vielmehr durch die Erfahrung der ehrenamtlichen Richter. Deshalb setzt gute Rechtsprechung - die nicht nur Recht, sondern auch Gerechtigkeit erzeugt - voraus, dass die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger durch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter verwirklicht wird.
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Berufung ans Arbeits- und Sozialgericht |
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Die ehrenamtlichen Richter werden durch das jeweilige Arbeits- und Sozialgericht bzw. Landesarbeits- und Landessozialgericht bei den "im Gerichtsbezirk bestehenden Gewerkschaften, selbstständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern und Vereinigung von Arbeitgeberverbänden" angefordert. Der DGB reicht diese Anforderung an die Gewerkschaften weiter. Diese setzen sich mit interessierten und geeigneten Kollginnen und Kollegen in Verbindung und übermitteln dem DGB ihre Vorschläge. Die Berufung erfolgt durch das jeweilige Gericht für die Dauer von 5 Jahren. Da auch während der Berufungsperiode Kolleginnen und Kollegen aus dem Amt ausscheiden, kommt es regelmäßig zu Ersatzberufungen. Interessierte sollten sich also jederzeit mit ihrer Gewerkschaft in Verbindung setzen und ihr Interesse für das Amt kundtun.
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Finanzgericht |
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Das Finanzgericht ist ein besonderes Fachgericht. Die Richterinnen und Richter befinden über Klagen von Bürgern, die meinen, zu Unrecht von Finanzämtern oder von Zollbehörden "zur Kasse gebeten" worden zu sein. Bürger können sich also vor den Finanzgerichten gegen Maßnahmen der
Finanzbehörden zur Wehr setzen, die in Steuer- und in Zollsachen ergehen. Die Bestrafung von
Steuersündern gehört daher nicht zu den Aufgaben der Finanzgerichte. Das Finanzgericht ist auch
kein "verlängerter Arm" der Finanzverwaltung. Es ist – wie jedes anderes Gericht auch - unabhängig
und nur dem Gesetz unterworfen. Das Finanzamt erlässt - z. B. aufgrund einer Steuererklärung – einen Steuerbescheid. Was nun? Der Steuerbescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn man den Bescheid des Finanzamtes für unzutreffend hält, kann man gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Das Finanzamt prüft nun die neuen Argumente und kann, auch zum Nachteil des Bürgers, neu entscheiden. Gibt das Finanzamt dem Bürger ganz oder teilweise Recht, so erlässt es einen Änderungs- oder Aufhebungsbescheid. Weist das Finanzamt den Einspruch des Bürgers zurück, kann der Bürger binnen eines Monats Klage beim Finanzgericht erheben. Das Finanzgericht ist in Senate gegliedert. Einem Senat gehören drei Berufsrichter und - in der mündlichen Verhandlung - zwei ehrenamtliche Richter an.
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Berufung ans Finanzgericht |
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Die beim Finanzgericht Düsseldorf mitwirkenden ehrenamtlichen Richter werden von einem Wahlausschuss, der bei jedem Finanzgericht bestellt ist, aus den dortigen Vorschlagslisten gewählt. Die Vorschlagsliste stellt der Präsident des Finanzgerichts nach Anhörung der im Finanzgerichtsbezirk aktiven Berufsvertretungen (Gewerkschaften, Kammern, Verbände usw.) auf. Auch hier sollten sich Interessierte mit ihrer Gewerkschaft in Verbindung setzen und ihr Interesse für das Amt kundtun.
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Schulungen |
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Die DGB-Region Mühlheim-Essen-Oberhausen bietet 2011 Schulungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter an, an denen auch Kolleginnen und Kollegen aus anderen Regionen teilnehmen können. Die Themen und Termine sind im Flyer aufgeführt, den wir hier zum Download anbieten.
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